Seitenbereiche

Höherer Mindestlohn ab 2025 für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft

© countrypixel - stock.adobe.com

Mindestlohn

Zum 1.1.2025 steigt der Mindestlohn für alle Beschäftigten in Landwirtschaft, in Forstwirtschaft, im Gartenbau usw. von € 12,41 auf € 12,81 pro Stunde. Diese Anpassung ist Teil der bereits 2023 beschlossenen zweistufigen Erhöhung des Mindestlohnes.

Erntehelfer, Saisonarbeiter

Insbesondere im Spargel- und Erdbeeranbau tätige Landwirtinnen und Landwirte beschäftigen meist Saisonarbeiterinnen bzw. Saisonarbeiter und/oder Erntehelferinnen bzw. Erntehelfer. Für diese im Regelfall kurzfristig Beschäftigten gilt der höhere Mindestlohn analog. Die erhöhten Löhne führen zwar einerseits zu höheren Kosten. Die höheren Kosten mindern jedoch den steuerpflichtigen Gewinn entsprechend.

Stand: 26. November 2024

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.